Verbandsjugendsportgerichtverhandlung

Artikel vom 10. Oktober 2025
Urteil der Verbandsjugendsportgerichtverhandlung am 9. Oktober
Am 9. Oktober 2025 fand in der Sportschule Wedau im Raum Essen, 15. Etage, die Verhandlung vor dem Verbandsjugendsportgericht statt.
Verhandelt wurden zwei Fälle, die zwei Spieler der DJK Vierlinden betrafen. Die Ereignisse wurden detailliert aufgearbeitet – mit teils widersprüchlichen Aussagen der beteiligten Schiedsrichter und einer umfangreichen Beweisaufnahme.
Spieler 1 – Ballwurf aufgehoben, Beleidigung mit Mindestmaß geahndet
Im ersten Verfahren gegen Spieler 1 standen zwei Vorwürfe im Raum: eine angebliche Tätlichkeit in Form eines Ballwurfs sowie eine Beleidigung, die zur Roten Karte geführt hatte.
Nach intensiver Prüfung stellte das Verbandsjugendsportgericht fest, dass der Vorwurf des Ballwurfs unbegründet war. Die angebliche Tätlichkeit konnte weder durch Zeugenaussagen noch durch die Berichte der Schiedsrichter bestätigt werden. Damit wurde dieses Urteil vollständig aufgehoben – ein Ergebnis, das die Darstellung der DJK Vierlinden von Beginn an bestätigte.
Der zweite Vorwurf, die Beleidigung, wurde hingegen aufrechterhalten. Der betroffene Spieler zeigte sich während der Verhandlung offen und ehrlich, gestand die verbale Entgleisung ein und übernahm die Verantwortung für sein Verhalten.
Die Kammer erkannte diese Aufrichtigkeit an und setzte deshalb das Mindeststrafmaß an. Sowohl der Spieler als auch der Verein akzeptierten das Urteil – in dem Bewusstsein, dass auch verbale Unsportlichkeiten im Fußball ihre Grenzen haben und geahndet werden müssen.
Die DJK Vierlinden steht ausdrücklich hinter dieser Entscheidung und betont, dass Fairness und respektvoller Umgang auch in emotionalen Spielsituationen unverzichtbar sind.
Spieler 2 – Schubsen bestätigt, Schiedsrichter der Lüge überführt
Im zweiten Verfahren wurde das Schubsen eines Gegenspielers durch Spieler 2 bestätigt. Diese Handlung wurde als unsportlich gewertet und entsprechend sanktioniert – eine Entscheidung, die der Verein im Sinne der sportlichen Fairness akzeptiert.
Besonders brisant waren jedoch die Enthüllungen während der Beweisaufnahme:
Es wurde festgestellt, dass der Schiedsrichter dem Spieler beim Zeigen der Roten Karte gedroht und ihn körperlich angefasst hatte. Diese Darstellung wurde durch einen der Schiedsrichter-Assistenten eindeutig bestätigt, womit der Schiedsrichter in diesem Punkt der Lüge überführt wurde.
Die DJK Vierlinden zollt den beteiligten Assistenten großen Respekt, da sie die Wahrheit sagten und nicht aus falsch verstandener Kollegialität ihren Schiedsrichterkollegen deckten. Dieses Verhalten steht stellvertretend für Mut, Charakter und Integrität.
Bedauerlich bleibt, dass der Schiedsrichter trotz der nachgewiesenen Falschaussage keine disziplinarische Strafe erhielt. Dennoch überwiegt beim Verein die Zufriedenheit darüber, dass die Wahrheit ans Licht gekommen ist.
Gewalt hat auf dem Fußballplatz nichts zu suchen – weder von Spielern noch von Schiedsrichtern.
Hintergründe der Berufung
Nach Einschätzung des Vereins stand die Berufung durch den Kreisvorsitzenden und den Vorsitzenden des Kreissportgerichts weniger im Zeichen der Sache, sondern vielmehr im Zusammenhang mit internen Unstimmigkeiten innerhalb der Verbandsstrukturen.
Es entstand der Eindruck, dass die Entscheidung vor allem dazu diente, das Kreisjugendsportgericht zu schwächen. Leider wurde die DJK Vierlinden in diesem Vorgang ungewollt zur Leidtragenden eines internen Machtspiels.
Trotz dieser Umstände hat der Verein während des gesamten Verfahrens Haltung bewahrt.
Durch Offenheit und Transparenz konnte die DJK Vierlinden zeigen, dass sie für Ehrlichkeit, Fairness und Gerechtigkeit steht – und dass sie selbst in schwierigen Situationen an diesen Grundsätzen festhält.
Schlusswort der DJK Vierlinden
Die DJK Vierlinden 1928 e.V. steht seit jeher für Werte wie Respekt, Zusammenhalt und Integrität – auf und neben dem Platz.
Auch in diesem Verfahren haben wir gezeigt, dass wir zu unserem Wort stehen und den Weg der Ehrlichkeit gehen, selbst wenn dieser manchmal der unbequemere ist.
Wir akzeptieren die Urteile des Verbandsjugendsportgerichts, auch wenn wir den Verlauf und die Hintergründe kritisch betrachten.
Entscheidend ist für uns, dass am Ende Wahrheit und Gerechtigkeit ihren Platz gefunden haben – und dass unser Verein gestärkt daraus hervorgeht.
Wir werden weiterhin mit Leidenschaft Fußball spielen, uns für Fairness einsetzen und geschlossen hinter unseren Spielern, Trainern und Verantwortlichen stehen.
DJK Vierlinden 1928 e.V. – Ehrlich. Gerecht. Gemeinsam
