Verbandsjugendsportgerichtverhandlung

Artikel vom 10. Oktober 2025
Urteil der Verbandsjugendsportgerichtverhandlung am 9. Oktober
Am 9. Oktober 2025 fand in der Sportschule Wedau im Raum Essen, 15. Etage, die Verhandlung vor dem Verbandsjugendsportgericht statt. Verhandelt wurden zwei Verfahren gegen Spieler der DJK Vierlinden, bei denen die Ereignisse des betreffenden Spiels umfassend aufgearbeitet wurden – mit teils widersprüchlichen Aussagen der beteiligten Schiedsrichter und einer intensiven Beweisaufnahme.
Zwei Verfahren, zwei unterschiedliche Bewertungen
Im ersten Fall wurde das ursprüngliche Urteil wegen einer Beleidigung bestätigt. Der betroffene Spieler der DJK Vierlinden hatte in der Verhandlung offen und ehrlich zugegeben, ein Schimpfwort verwendet zu haben. Die Kammer würdigte dieses Verhalten als Ausdruck von Einsicht und Verantwortungsbewusstsein. Der Verein teilt die Einschätzung des Gerichts, dass ein solches Fehlverhalten, auch wenn es in der Emotion eines hitzigen Spiels geschah, geahndet werden muss. Die Entscheidung wird daher akzeptiert.
Im zweiten Fall, der zunächst auf einer vermeintlichen Tätlichkeit – dem Wurf eines Balls in Richtung eines Gegenspielers – beruhte, kam es hingegen zu einer deutlichen Korrektur. Nach eingehender Prüfung der widersprüchlichen Schiedsrichterberichte und Zeugenaussagen konnte die Kammer keine Tätlichkeit feststellen. Stattdessen wurde das Verhalten als verbale Unsportlichkeit gewertet, was zu einer Neubewertung des Strafmaßes führte. Damit bestätigte das Gericht letztlich die Darstellung, die seit Beginn von Seiten der DJK Vierlinden vertreten wurde.
Widersprüchliche Aussagen der Schiedsrichter
Bemerkenswert war in beiden Verfahren die Vielzahl unterschiedlicher Aussagen der drei beteiligten Schiedsrichter. Während der eine Schiedsrichter von einem klaren Wurf berichtete, sprach ein anderer nur von einer Wegbewegung des Balls, und der dritte konnte sich nicht mehr genau erinnern. Diese Uneinheitlichkeit machte deutlich, wie schwierig es ist, Situationen in der Dynamik eines Spiels objektiv zu beurteilen.
Aus Sicht der DJK Vierlinden ist es daher wichtig, dass das Sportgericht die Sachlage differenziert betrachtet hat. Dennoch bleibt ein bitterer Beigeschmack: Trotz dieser offensichtlichen Widersprüche wurden die Strafen für die DJK-Spieler insgesamt nicht milder ausgerichtet als im ursprünglichen Urteil.
Hintergründe der Berufung
Nach Einschätzung des Vereins stand die Berufung durch den Kreisvorsitzenden und den Vorsitzenden des Kreissportgerichts weniger im Zeichen der Sache, sondern vielmehr im Zusammenhang mit internen Unstimmigkeiten innerhalb der Verbandsstrukturen. Es entstand der Eindruck, dass die Entscheidung vor allem dazu diente, das Kreisjugendsportgericht zu schwächen. Leider wurde die DJK Vierlinden in diesem Vorgang ungewollt zur Leidtragenden eines internen Machtspiels.
Trotz dieser Umstände hat die DJK Vierlinden während des gesamten Verfahrens Haltung bewahrt. Durch konsequente Offenheit und Transparenz konnte der Verein zeigen, dass er für Ehrlichkeit, Fairness und Gerechtigkeit steht. Am Ende wurde deutlich, dass die DJK Vierlinden mit ihren Darstellungen richtiglag und falsche Behauptungen widerlegen konnte.
Schlusswort der DJK Vierlinden
Die DJK Vierlinden steht seit jeher für Werte wie Respekt, Zusammenhalt und Integrität – auf und neben dem Platz. Auch in diesem Verfahren haben wir gezeigt, dass wir zu unserem Wort stehen und den Weg der Ehrlichkeit gehen, selbst wenn dieser manchmal der schwierigere ist.
Wir akzeptieren die Urteile des Verbandsjugendsportgerichts, auch wenn wir den Verlauf des Verfahrens kritisch sehen. Für uns zählt am Ende, dass Wahrheit und Gerechtigkeit ihren Platz gefunden haben – und dass wir als Verein gestärkt daraus hervorgehen.
Wir werden weiterhin mit Leidenschaft Fußball spielen, uns für Fairness einsetzen und geschlossen hinter unseren Spielern, Trainern und Verantwortlichen stehen.
DJK Vierlinden 1928 e.V. – Ehrlich. Gerecht. Gemeinsam.