Beirat

Der Beirat wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das dreißigste Lebensjahr vollendet haben und mindestens 10 Jahre Mitglied des Vereins sind.
Aufgaben des Beirats sind:
- Entscheidungen über Berufungen gegen die Disziplinarmaßnahmen des Vorstandes.
- Schlichtungen bei Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern oder zwischen Vereinsmitgliedern und Vorstand nach Anrufung eines der Streitenden. Eine Anrufung der ordentlichen Gerichte ist erst nach gescheitertem Schlichtungsversuch zulässig.

Georg Babioch
Beirat

Bertram Schwiertz
Beirat

Johannes Bergmann
Beirat

Johannes Basse
Beirat