Beirat

Der Beirat wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das dreißigste Lebensjahr vollendet haben und mindestens 10 Jahre Mitglied des Vereins sind.

 

Aufgaben des Beirats sind:

  • Entscheidungen über Berufungen gegen die Disziplinarmaßnahmen des Vorstandes.
  • Schlichtungen bei Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern oder zwischen Vereinsmitgliedern und Vorstand nach Anrufung eines der Streitenden. Eine Anrufung der ordentlichen Gerichte ist erst nach gescheitertem Schlichtungsversuch zulässig.
Georg Babioch

Georg Babioch

Beirat

Bertram Schwiertz

Bertram Schwiertz

Beirat

Johannes Bergmann

Johannes Bergmann

Beirat

Johannes Basse

Johannes Basse

Beirat