Kündigungsfrist
Guten Tag,
gerne möchten wir die Regelung zur Kündigung und der damit verbundenen Beitragspflicht noch einmal erläutern.
Gemäß § 8 unserer Satzung kann die Mitgliedschaft jeweils zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres beendet werden. Der Austritt muss dabei schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt und die in der Satzung festgelegte Kündigungsfrist von 14 Tagen eingehalten werden.
Die Kündigung ist an die offizielle Anschrift der DJK Vierlinden 1928 e.V. zu richten:
DJK Vierlinden 1928 e.V.
Postfach 18 02 08
47172 Duisburg
Für eine Beendigung der Mitgliedschaft zum 30.06. muss die Kündigung somit spätestens am 15.06. fristgerecht beim Verein eingegangen sein bzw. entsprechend fristgerecht auf den Weg gebracht worden sein.
Für eine Beendigung zum 31.12. muss die Kündigung spätestens am 16.12. fristgerecht beim Verein eingegangen sein bzw. entsprechend fristgerecht auf den Weg gebracht worden sein.
Zur besseren Übersicht:
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Kündigung bis einschließlich 15.06. → Mitgliedschaft endet zum 30.06.
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Kündigung ab 16.06. → Mitgliedschaft läuft bis zum 31.12. weiter
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Kündigung bis einschließlich 16.12. → Mitgliedschaft endet zum 31.12.
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Kündigung ab 17.12. → Mitgliedschaft läuft bis zum nächsten 30.06. weiter
Wichtig ist außerdem, dass die Kündigung tatsächlich an die DJK Vierlinden 1928 e.V., Postfach 18 02 08, 47172 Duisburg, gerichtet wird. Eine Kündigung bei einem Trainer, einer Mannschaftsverantwortlichen, einem anderen Vereinsmitglied oder an eine nicht dafür vorgesehene Stelle ersetzt die schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorstand nicht.
Solange die Mitgliedschaft besteht, besteht auch die entsprechende Beitragspflicht. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, endet die Mitgliedschaft nicht zum gewünschten Termin, sondern erst zum nächstmöglichen Austrittstermin gemäß § 8 der Satzung. Der Mitgliedsbeitrag für diesen Zeitraum ist entsprechend weiterhin zu entrichten.
Eine bereits wirksam ausgesprochene Kündigung bedeutet daher nicht automatisch, dass ab dem Tag der Kündigung keine Beiträge mehr anfallen. Entscheidend ist vielmehr der satzungsgemäße Beendigungszeitpunkt der Mitgliedschaft.
Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihre Kündigung fristgerecht erfolgt ist oder der noch offene Beitrag bereits beglichen wurde, können Sie uns gerne eine Kopie der Kündigung sowie gegebenenfalls einen Zahlungsnachweis zukommen lassen. Wir prüfen den Vorgang dann selbstverständlich noch einmal.
Mit freundlichen Grüßen
DJK Vierlinden 1928 e.V.
Mitgliederverwaltung
