Stadionordnung/Platzordnung

Platzordnung
DJK Vierlinden 1928 e. V. – Ludwig-Wolker-Kampfbahn, Duisburg


§ 1 Geltungsbereich

Diese Stadion- und Platzordnung gilt für das gesamte Vereinsgelände der DJK Vierlinden 1928 e. V., einschließlich:

  • Spielfelder

  • Zuschauerbereiche

  • Gebäude, Kabinen und Nebenanlagen

  • Parkflächen und Zufahrten

Sie gilt an allen Spieltagen, Trainingstagen und sonstigen Veranstaltungen.
Die Einhaltung wird durch den Verein, den Ordnungsdienst sowie ggf. durch Polizei oder Ordnungsbehörden überwacht.


§ 2 Zutritt

Zutritt haben nur Personen mit gültiger Eintrittskarte, Einladung, Vereinszugehörigkeit oder sonstiger Berechtigung.
Der Zutritt ist untersagt für Personen:

  • mit Haus- oder Stadionverbot

  • unter erkennbarer starker Alkohol- oder Drogeneinwirkung (Richtwert: ab 1,6 ‰)

  • mit verbotenen Gegenständen gemäß § 5

  • mit aggressivem oder provozierendem Verhalten


§ 3 Eingangskontrollen

Der Ordnungsdienst ist berechtigt:

  • Eintrittskarten, Ausweise oder andere Zutrittsberechtigungen zu kontrollieren

  • Personen- und Taschenkontrollen durchzuführen

Wer eine Kontrolle verweigert, erhält keinen Zutritt.


§ 4 Verhalten auf dem Vereinsgelände

  • Jeder hat sich so zu verhalten, dass keine Personen oder Sachen gefährdet, behindert oder beschädigt werden.

  • Den Anweisungen von Ordnungsdienst, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ist Folge zu leisten.

  • Rettungswege, Auf- und Abgänge sind freizuhalten.

  • Zuschauer dürfen nur freigegebene Bereiche betreten.

  • Das Spielfeld und der Innenraum sind nur für Spieler, Offizielle und Berechtigte zugänglich.

  • Bei Veranstaltungen kann das Gelände videoüberwacht werden (DSGVO-konform).


§ 5 Verbotene Gegenstände und Handlungen

Nicht erlaubt sind insbesondere:

  • Waffen und gefährliche Gegenstände

  • Pyrotechnik, Feuerwerkskörper, Rauchpulver

  • Fahrräder, E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge (Fahren auf dem Gelände ist untersagt)

  • Glasflaschen, Dosen sowie PET-Flaschen über 0,5 l (Ausnahme: alkoholfreie Tetra-Paks bis 0,5 l)

  • Große Taschen/Rucksäcke (größer als DIN A4)

  • Alkoholische Getränke (sofern nicht vom Verein verkauft)

  • Drogen

  • Explizit verboten ist das Tragen oder Zeigen von Symbolen, Schriftzügen oder Bekleidung mit extremistischen, rassistischen oder diskriminierenden Inhalten
  • Gewaltverherrlichendes, rassistisches, diskriminierendes oder extremistisches Material

  • Tiere (Hunde nur angeleint und nicht auf dem Spielfeld oder im Innenraum)

  • Eigene Musikanlagen, Lautsprecher, Bluetooth-Boxen oder andere Geräte zur Tonverstärkung

  • Das Besteigen von Zäunen, Dächern oder nicht freigegebenen Bereichen

  • Werfen von Gegenständen

  • Beschädigungen oder Verunreinigungen der Anlage

  • Fußballspielen durch Nicht-Vereinsmitglieder außerhalb offizieller Trainings- oder Spielzeiten

  • Kommerzielle Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen ohne Genehmigung des Vereins

  • Professionelle Foto- und Videoausrüstung (z. B. Spiegelreflexkameras, Wechselobjektive, Tonaufnahmegeräte) – ohne die Genehmigung des Vereins - erlaubt sind nur Kleinbildkameras oder Mobilgeräte für den privaten Gebrauch
  • Verkauf oder Verteilung von Waren, Drucksachen oder Eintrittskarten ohne Zustimmung des Vereins


§ 6 Maßnahmen bei Verstößen

  • Verstöße können zum Platzverweis und zum Ausschluss von künftigen Veranstaltungen führen.

  • Bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten wird Anzeige erstattet.

  • Verbotene Gegenstände werden sichergestellt und ggf. der Polizei übergeben.


§ 7 Haftung

Der Verein haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.


§ 8 Bild- und Tonaufnahmen

Mit Betreten des Geländes willigen Besucher ein, dass Foto- und Videoaufnahmen im Rahmen der Veranstaltung erstellt und für Vereinszwecke (z. B. Website, Social Media, Pressearbeit) genutzt werden dürfen.


§ 9 Inkrafttreten

Diese Stadion- und Platzordnung tritt am 01.08.2025 in Kraft.

DJK Vierlinden 1928 e. V.
Postfach 180208, 47172 Duisburg – info@djk-vierlinden.de