Stadionordnung/Platzordnung

Platzordnung
DJK Vierlinden 1928 e. V. – Ludwig-Wolker-Kampfbahn, Duisburg
§ 1 Geltungsbereich
Diese Stadion- und Platzordnung gilt für das gesamte Vereinsgelände der DJK Vierlinden 1928 e. V., einschließlich:
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Spielfelder
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Zuschauerbereiche
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Gebäude, Kabinen und Nebenanlagen
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Parkflächen und Zufahrten
Sie gilt an allen Spieltagen, Trainingstagen und sonstigen Veranstaltungen.
Die Einhaltung wird durch den Verein, den Ordnungsdienst sowie ggf. durch Polizei oder Ordnungsbehörden überwacht.
§ 2 Zutritt
Zutritt haben nur Personen mit gültiger Eintrittskarte, Einladung, Vereinszugehörigkeit oder sonstiger Berechtigung.
Der Zutritt ist untersagt für Personen:
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mit Haus- oder Stadionverbot
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unter erkennbarer starker Alkohol- oder Drogeneinwirkung (Richtwert: ab 1,6 ‰)
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mit verbotenen Gegenständen gemäß § 5
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mit aggressivem oder provozierendem Verhalten
§ 3 Eingangskontrollen
Der Ordnungsdienst ist berechtigt:
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Eintrittskarten, Ausweise oder andere Zutrittsberechtigungen zu kontrollieren
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Personen- und Taschenkontrollen durchzuführen
Wer eine Kontrolle verweigert, erhält keinen Zutritt.
§ 4 Verhalten auf dem Vereinsgelände
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Jeder hat sich so zu verhalten, dass keine Personen oder Sachen gefährdet, behindert oder beschädigt werden.
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Den Anweisungen von Ordnungsdienst, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ist Folge zu leisten.
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Rettungswege, Auf- und Abgänge sind freizuhalten.
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Zuschauer dürfen nur freigegebene Bereiche betreten.
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Das Spielfeld und der Innenraum sind nur für Spieler, Offizielle und Berechtigte zugänglich.
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Bei Veranstaltungen kann das Gelände videoüberwacht werden (DSGVO-konform).
§ 5 Verbotene Gegenstände und Handlungen
Nicht erlaubt sind insbesondere:
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Waffen und gefährliche Gegenstände
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Pyrotechnik, Feuerwerkskörper, Rauchpulver
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Fahrräder, E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge (Fahren auf dem Gelände ist untersagt)
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Glasflaschen, Dosen sowie PET-Flaschen über 0,5 l (Ausnahme: alkoholfreie Tetra-Paks bis 0,5 l)
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Große Taschen/Rucksäcke (größer als DIN A4)
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Alkoholische Getränke (sofern nicht vom Verein verkauft)
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Drogen
- Explizit verboten ist das Tragen oder Zeigen von Symbolen, Schriftzügen oder Bekleidung mit extremistischen, rassistischen oder diskriminierenden Inhalten
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Gewaltverherrlichendes, rassistisches, diskriminierendes oder extremistisches Material
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Tiere (Hunde nur angeleint und nicht auf dem Spielfeld oder im Innenraum)
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Eigene Musikanlagen, Lautsprecher, Bluetooth-Boxen oder andere Geräte zur Tonverstärkung
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Das Besteigen von Zäunen, Dächern oder nicht freigegebenen Bereichen
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Werfen von Gegenständen
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Beschädigungen oder Verunreinigungen der Anlage
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Fußballspielen durch Nicht-Vereinsmitglieder außerhalb offizieller Trainings- oder Spielzeiten
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Kommerzielle Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen ohne Genehmigung des Vereins
- Professionelle Foto- und Videoausrüstung (z. B. Spiegelreflexkameras, Wechselobjektive, Tonaufnahmegeräte) – ohne die Genehmigung des Vereins - erlaubt sind nur Kleinbildkameras oder Mobilgeräte für den privaten Gebrauch
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Verkauf oder Verteilung von Waren, Drucksachen oder Eintrittskarten ohne Zustimmung des Vereins
§ 6 Maßnahmen bei Verstößen
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Verstöße können zum Platzverweis und zum Ausschluss von künftigen Veranstaltungen führen.
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Bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten wird Anzeige erstattet.
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Verbotene Gegenstände werden sichergestellt und ggf. der Polizei übergeben.
§ 7 Haftung
Der Verein haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
§ 8 Bild- und Tonaufnahmen
Mit Betreten des Geländes willigen Besucher ein, dass Foto- und Videoaufnahmen im Rahmen der Veranstaltung erstellt und für Vereinszwecke (z. B. Website, Social Media, Pressearbeit) genutzt werden dürfen.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Stadion- und Platzordnung tritt am 01.08.2025 in Kraft.
DJK Vierlinden 1928 e. V.
Postfach 180208, 47172 Duisburg – info@djk-vierlinden.de